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Rezepte

Ein Rezept ist ein Dokument zur Verordnung von Arznei- oder Hilfsmitteln.

Man unterscheidet zwischen Kassenrezept und Privatrezept.

Kassenrezept

  1. Rezept ist rosa
  2. Wird für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen ausgestellt, sofern Arznei- oder Hilfsmittel erstattungsfähig sind
  3. Ein Kassenrezept ist ab Ausstellungsdatum 3 Monate gültig, die Kosten werden aber nur im ersten Monat von der Krankenkasse übernommen, ab dem 2. Monat müssen die Kosten komplett selbst übernommen werden
  4. Der Patient muss in der Regel einen gesetzlich festgelegten Anteil zuzahlen, sofern keine Befreiung von Zuzahlungen besteht

Privatrezept

  1. Standardformular ist in der Regel blau oder weiß
  2. Der Patient ist nicht gesetzlich krankenversichert
  3. Ein Privatrezept ist 3 Monate gültig, die Kosten werden in diesem Zeitraum erstattet
  4. Der Patient muss in der Regel in Vorkasse gehen und bekommt die Kosten nach Einreichen des Rezeptes bei der privaten Krankenversicherung wieder erstattet (je nach Selbstbehalt)

„Grünes Rezept“

  1. Ist ein Rezept, welches einem gesetzlich Versicherten verordnet wird
  2. Ein „grünes Rezept“ wird wie ein Privatrezept bearbeitet, die Verordnung beinhaltet aber keine Kassenleistung, d.h. der Patient muss die Kosten komplett selbst tragen

Notdienst 26.04.2024


Online: http://www.philipps-apotheke.de/beratung/rezepte/
Datum: 26.04.2024
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