Rezepte
Ein Rezept ist ein Dokument zur Verordnung von Arznei- oder Hilfsmitteln.
Man unterscheidet zwischen Kassenrezept und Privatrezept.
Kassenrezept
- Rezept ist rosa
- Wird für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen ausgestellt, sofern Arznei- oder Hilfsmittel erstattungsfähig sind
- Ein Kassenrezept ist ab Ausstellungsdatum 3 Monate gültig, die Kosten werden aber nur im ersten Monat von der Krankenkasse übernommen, ab dem 2. Monat müssen die Kosten komplett selbst übernommen werden
- Der Patient muss in der Regel einen gesetzlich festgelegten Anteil zuzahlen, sofern keine Befreiung von Zuzahlungen besteht
Privatrezept
- Standardformular ist in der Regel blau oder weiß
- Der Patient ist nicht gesetzlich krankenversichert
- Ein Privatrezept ist 3 Monate gültig, die Kosten werden in diesem Zeitraum erstattet
- Der Patient muss in der Regel in Vorkasse gehen und bekommt die Kosten nach Einreichen des Rezeptes bei der privaten Krankenversicherung wieder erstattet (je nach Selbstbehalt)
„Grünes Rezept“
- Ist ein Rezept, welches einem gesetzlich Versicherten verordnet wird
- Ein „grünes Rezept“ wird wie ein Privatrezept bearbeitet, die Verordnung beinhaltet aber keine Kassenleistung, d.h. der Patient muss die Kosten komplett selbst tragen